Spätehenklausel in der betrieblichen Altersversorgung

Eine Klausel, nach der Witwenrente aus der betrieblichen Altersversorgung nur dann gezahlt wird, wenn die Ehe vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Mitarbeiters geschlossen wird, stellt eine Altersdiskriminierung dar und ist nichtig.

BAG, 3 AZR 137/13

 

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