Sekundenschlaf, Unfall und Führerscheinentzug

Wer infolge körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen, und dabei Leib oder Leben eines anderen Menschen oder eine Sache von bedeutendem Wert gefährdet, begeht eine Straftat gem. § 315c StGB. Damit verbunden ist der Entzug der Fahrerlaubnis. Der Führerschein kann bis zur Verhandlung beschlagnahmt werden, die Fahrerlaubnis wird dann vorläufig entzogen. 

Diese Gefahr droht auch demjenigen, der infolge von Sekundenschlaf einen Unfall verursacht. Eine Übermüdung kann insofern den erforderlichen körperlichen Mangel darstellen. Dies ist auch für den Fahrer vorhersehbar, da er nach allgemeiner Lebenserfahrung vorher stets eindeutige Anzeichen einer Übermüdung wahrnimmt.

LG Wiesbaden, 1 Qs 61/15

Im entschiedenen Fall hatte der Unfallverursacher entsprechende „Überlegungen“ gegenüber der Polizei zur Unfallursache angestellt. Hieraus zog das Gericht den Schluss, dass er sich an den Unfallhergang nicht erinnern kann, was wiederum für einen Sekundenschlaf spricht.

Tipp:

Es bleibt dabei: Das Schweigerecht wahrnehmen und gar nichts zum Sachverhalt sagen. Dies sollte ein Anwalt übernehmen. Hätte der Betroffene nichts gesagt, wäre es fast unmöglich gewesen, den für die Strafvorschrift erforderlichen geistigen oder körperlichen Mangel festzustellen. Und dann wäre der Führerschein nicht weg gewesen.

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