Die Rohmessdaten sind nach Auffassung der VUT- Sachverständigenorganisation die einzige Möglichkeit, eine Messung nachträglich wissenschaftlich zu überprüfen. Und die sind nach einem Softwareupdate (auf die Version S.350.SC4.D.15020413) nicht mehr vollständig vorhanden. Zwar werden noch die Positionen bei Messbeginn und -ende gespeichert, aber keine Zeitangaben mehr. Die Technik macht also eine nachträgliche Weg-Zeit-Berechnung unmöglich.
Dies führte in einem Verfahren vor dem AG Kassel zu einem Freispruch.
Neue Munition gegen S 350
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