Das Angebot klingt günstig. Nur einen Anwalt bezahlen. Die Sache hat aber einen Haken: Ihnen fehlt der Vertreter Ihrer Interessen, der Sie vollständig über alle möglichen Ansprüche aufklärt. Und Sie können bei Gericht wirklich nur die Scheidung beantragen, keine weiteren Regelungen vereinbaren. Denn beim Familiengericht herrscht für alle weiteren Dinge Anwaltszwang, § 114 FamFG. Das gilt auch für die Folgesachen wie Zugewinn und Unterhalt. Darüber können Sie ohne eigenen Anwalt vor Gericht keinen Vergleich schließen.
Daher lieber gleich zum Anwalt und sich persönlich beraten lassen. Das kann auch vor übereilten Fehlentscheidungen bewahren, denn Ihr Anwalt vertritt wirklich nur Ihre Interessen.
Scheidung mit nur einem Anwalt?
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