Mutterschutz einer Richterin

Der nachgeburtliche Mutterschutz führt bei einer Richterin zu einem Dienstleistungsverbot, sie kann also nicht weiter an einer Hauptverhandlung mitwirken. Tut sie es trotzdem, führt dies zu einer gesetzeswidrigen Besetzung des Gerichts.

BGH, 2 StR 9/15

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