Dieses Messverfahren war in letzter Vergangenheit von einigen Amtsgerichten angezweifelt worden, da ein Verstoß gegen die Bauartzulassung vorliegen könnte (u.a. AG Mannheim,21 OWi 509 Js 5740/16; AG Hoyerswerda,8 OWi 630 Js 5977/16). Nunmehr hat sich das OLG Zweibrücken dieser Problematik befasst.
Das Gericht hält die Verwendung dieses Messgerätes weiterhin für zulässig. Es beruft sich zur Begründung dieser Auffassung insbesondere auf Veröffentlichungen der PTB.
OLG Zweibrücken, 1 OWi 1 Ss Bs 53/16
Eigentlich war es zu erwarten, dass das OLG versuchen wird, dieses Verfahren weiterhin zu verteidigen. Die Einwände, die die Amtsgerichte gegen dieses Verfahren angeführt haben, insbesondere aber auch die Problematik der Zulassung durch die PTB, werden hier mit eigenen Veröffentlichungen der PTB widerlegt.