Die Fahrerlaubnis ist zwingend zu entziehen, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist. Auch im Falle der einmaligen Einnahme von Betäubungsmitteln (Ausnahme: Cannabis) ist davon auszugehen, dass im Regelfall die Eignung nicht mehr besteht. Dies gilt auch für Amphetamine. Ein Nachweis, dass Drogenabhängigkeit, ein regelmäßiger oder nur gelegentlicher Konsum gegeben ist, muss nicht geführt werden.
OVG Saarland, 1 B 169/17