Fährt eine Kehrmaschine mit gelbem Blinklicht, warnt dieses Licht vor der Bürstenanlage. Wendet der Fahrer ohne zu blinken und sich umzuschauen und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem überholendem KFZ, haftet der Fahrer der Kehrmaschine zu 100%. Eine quotale Mithaftung des überholenden KFZ (auch unter dem Gesichtspunkt der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung) kommt nicht in Betracht, die Betriebsgefahr tritt zurück.
OLG Düsseldorf, I-1 U 125/16