Schenkungsteuer, wenn der biologische Vater schenkt

Schenkt der leibliche (biologische) Vater an sein Kind, gilt der Freibetrag von 400.000,00 €, auch wenn eine anderweitige rechtliche Vaterschaft besteht.

FG Hessen, 1 K 1507/16

Die Revision ist beim BFH anhängig (II R 5/17), das Finanzamt möchte nur den allgemeinen Freibetrag von 20.000,00 € anerkennen.

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