Entzug eines roten Kennzeichens

Bei einem roten Kennzeichen ist im Fahrzeugscheinheft jeder Fahrer einer Probefahrt dokumentenecht einzutragen. Stellt die Behörde fest, dass die Einträge mit einem Schreibgerät ausgefüllt waren, dessen Schrift sich wieder entfernen lässt, ist die erforderliche Zuverlässigkeit nicht gegeben, das rote Kennzeichen kann widerrufen werden. Dies gilt auch, wenn andere Personen aus dem Verantwortungsbereich des Inhabers die Eintragungen vornehmen.

VG Berlin, 11 K 357/17

Kurioser Fall: Die Eintragungen, die entfernt wurden, konnten rekonstruiert werden, da die Schrift bei Temperaturen unter 0 °C sichtbar wurde. Die Behörde hatte das Heft einfach in den Kühlschrank gelegt…

 

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