MPU und Vorbereitung

Nach bestimmten Verhaltensauffälligkeiten im Straßenverkehr kann das zuständige Straßenverkehrsamt zum Nachweis der Kraftfahreignung ein medizinisch-psychologisches Gutachten anfordern. In dem Aufforderungsschreiben wird lediglich mitgeteilt, bis wann eine entsprechende Einverständniserklärung abgegeben werden und zu welchem Datum die MPU beigebracht werden muss. Immer wieder höre ich von Fällen, in denen die Straßenverkehrsteilnehmer einfach zum Gutachter gehen und hoffen, die MPU zu bestehen.
In Einzelfällen kann dies klappen. Regelmäßig muss aber auch eine psychologische Aufarbeitung des Fehlverhaltens erfolgen. Es bietet sich also an, zumindest einmal ein klärendes Vorgespräch mit einem entsprechend qualifizierten MPU-Vorbereiter zu führen, insbesondere auch, um die notwendigen Voraussetzungen für die MPU zu erfragen. Hierzu erteilen die Straßenverkehrsämter in ihren Aufforderungsschreiben nämlich keine Information, auch die ausgesuchte Begutachtungsstelle wird vorab insoweit nicht informieren.
Wichtig bei Alkohol und Betäubungsmitteln:
Regelmäßig wird ein Abstinenznachweis über eine gewisse Zeit erwartet. Hierzu gibt es klare Vorgaben, wie dieser Nachweis geschehen soll. Regelmäßig müssen nicht vorangekündigte Urintests in entsprechend zertifizierten Einrichtungen abgegeben werden (eine ärztliche Bescheinigung des Hausarztes ist nicht ausreichend). Wenn dieser Abstinenznachweis nicht in der geforderten Art und Dauer vorliegt, wird der Straßenverkehrsteilnehmer die MPU nicht mit Erfolg bestehen können. Insoweit sind die Begutachtungsrichtlinien eindeutig!
Und dann ist nicht nur das Geld für die Begutachtung weg, es muss auch erst nach Ablauf einer gewissen Zeit quasi von vorne begonnen werden.
Also wichtig bei einer MPU-Anordnung:

SOFORT BERATEN LASSEN!

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