Wenn die Katze des Nachbarn nicht nur das Grundstück betritt, sondern auch aufs Cabrio steigt und dort Schmutz und Kratzer hinterlässt, muss man das nicht hinnehmen. Der Katzenhalter hat dafür zu sorgen, dass dies nicht mehr geschieht. Anders als das reine Betreten eines Grundstücks durch frei laufende Katzen sind diese Beeinträchtigungen nicht mehr zuzumuten. Es ist dem Cabrio-Besitzer auch nicht zuzumuten, sein Fahrzeug nach jeder Fahrt mit einer Plane abzudecken, um die Beschmutzungen und Beschädigungen zu vermeiden.
AG Bremen, 19 C 226/17