Wird der Kaufpreis vereinbarungsgemäß über PayPal entrichtet, gilt die Zahlung als bewirkt, wenn der geschuldete Betrag dem PayPal-Konto des Verkäufers vorbehaltlos gutgeschrieben wird.
Vereinbaren die Kaufvertragsparteien die Zahlung mittels PayPal, gelten grundsätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PayPal, also auch die Regelungen über den Käuferschutz. Beantragt der Käufer Käuferschutz und bekommt die Zahlung zurückerstattet, wird die Kaufpreisforderung wieder begründet.
BGH, VIII ZR 83/15