1%-Regelung

Der geldwerte Vorteil der Möglichkeit der privaten Nutzung des Betriebsfahrzeugs wird regelmäßig mit 1% des Bruttolistenpreises bewertet. Handelt es sich um ein Importfahrzeug, das im Inland nicht über Vertragshändler vertrieben wird, und gibt es auch keine bau- und typengleichen inländischen Fahrzeuge, so ist ein solcher Bruttolistenpreis zu schätzen. Er ist jedenfalls nicht zu hoch geschätzt, wenn sich die Schätzung an den typischen Bruttoabgabepreisen orientiert, die von Importeuren von ihren Endkunden verlangt werden.

BFH, III R 20/16

 

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