Nimmt ein Geschädigter nach einem Verkehrsunfall seine Kasko-Versicherung in Anspruch, wird er mit dem Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft und muss zukünftig höhere Prämien zahlen. Insoweit ist der Unfallgegner für diese Mehrkosten erstattungspflichtig in Höhe der Quote, mit der er auch für den Unfall haftet.
BGH, VI ZR 577/16