Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision zum BGH weiterhin erst ab 20.000 €

Zum 30.6.2018 läuft eigentlich die Wertgrenze für Beschwerden gegen die Nichtzulassung einer zivilrechtlichen Revision zum BGH in Höhe von 20.000 € aus (§ 26 Nr.8 EGZPO). Die Koalition möchte zumindest für eine Übergangszeit bis Ende 2019 diese Grenze aufrechterhalten.

 

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