Die biostatische Wahrscheinlichkeitsberechnung ist bei DNA-Einzelspuren ein standardisiertes Verfahren. Im Urteil müssen also die Anzahl der untersuchten Merkmalssysteme und die Anzahl der diesbezüglichen Übereinstimmungen nicht mehr dargelegt werden. Es reicht aus, wenn das Wahrscheinlichkeitsergebnis in numerischer Form mitgeteilt wird.
BGH 5 StR 50/17