115 km/h zu schnell?

Fahrlässigkeit angenommen. Gut ausgebaute Autobahn, keine Gründe für die Geschwindigkeitsbeschränkung ersichtlich. Lediglich die Sicherheit der polizeilichen Kontrollstelle zählt nicht. Ein Schild übersehen? Das ist fahrlässig.

AG Erlangen, 6 OWi 911 Js 143549/18

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