Keine Gründe?

Fehlt die Urteilsbegründung? Nicht so schlimm, meint zumindest das OLG Düsseldorf. Zwar fehlen die Gründe, aber die könne man ja aufgrund der Einlegung der Rechtsbeschwerde, dienstlicher Erklärungen des Richters oder sonstiger Umstände herleiten.

OLG Düsseldorf; 1 RBs 200/18

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