Diesel-Grenzwerte

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat entschieden, dass die EU-Kommission die Grenzwerte für Euro-6-Diesel unrechtmäßig erhöht hat. Insoweit könnten auch Fahrverbote für moderne Diesel drohen. Geklagt hatten die Städte Paris, Brüssel und Madrid. Allerdings hat der EuGH der Kommission zwölf Monate Zeit gegeben, um die Grenzwerte abzusenken. Die Frist beginnt in zwei Monaten, sofern nicht Berufung vor dem EuGH eingelegt wird.
Die EU-Kommission hatte einen neuen Abgastest RDE eingeführt, bei dem die Emissionen auf der Straße und nicht im Labor gemessen werden. Gleichzeitig hatte sie die Grenzwerte für Euro-6-Diesel von 80 mg Stickstoffdioxid je Kilometer für eine Übergangszeit auf 168 mg und danach 120 mg festgelegt.
Ob dieses Urteil in Deutschland eine direkte Auswirkung entfaltet, ist derzeit noch fraglich. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dürfen schon Euro-5-Diesel frühestens ab September 2019 mit Fahrverboten belegt werden. Ob Euro-6-Diesel in Deutschland betroffen sein werden, ist derzeit noch offen. Die Stickoxidwerte sinken in den meisten Städten, auch will die Bundesregierung die Grenzwerte in der Stadt aufweichen und generell Autos der Euro Norm 6 gesetzlich vom Fahrverbot befreien. Ob eine solche Regelung dann vereinbar mit Europarecht ist, lässt sich noch nicht beurteilen.
Gericht der europäischen Union, T-339/16

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