Die Firma MyRight (Kanzlei Hausfeld) hatte für mehr als 15.000 VW-Kunden Klage beim LG Braunschweig eingereicht. Es ist noch immer nicht entschieden, ob die gewählte Art der Klageform zulässig ist. Gestern soll eine weitere Klage für 18.700 VW-Kunden eingereicht worden sein. Erneut handelt es sich um eine Art „Sammelklage“, in der sich auf EU-Recht berufen, aber auch der Vorwurf einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch VW erhoben wird. Die Klagen begehren jeweils die Rückabwicklung des Kaufvertrages ohne Anrechnung der bisherigen Fahrstrecke durch den Nutzer.
Allerdings ist die erste Einzelklage, die von MyRight in Braunschweig eingereicht wurde, in der ersten Instanz gescheitert. Nächste Woche findet die Berufungsverhandlung vor dem OLG Braunschweig statt.
Mittlerweile wurde auch die sogenannte Musterfeststellungsklage eingeführt, mit der Forderungen von Verbrauchern gebündelt werden. Es sollen sich bereits über 136.000 Kunden dem Verfahren angeschlossen haben.
(Quelle: Goslarsche Zeitung vom 13.12.18)
Dieselgate – MyRight
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