Luxusfahrzeuge im Steuerrecht

Ein Reinigungsunternehmen mit einem Jahresüberschuss von 90.000 und im nächsten Jahr 100.000 € erhält keinen Vorsteuerabzug für einen Lamborghini Aventador (Listenpreis: 298.475 €). Es handelt sich bei einem solchen Auto nicht mehr um angemessenen Repräsentationsaufwand. Auch dass die 1%-Versteuerung fast so hoch sei wie die AfA konnte die Richter nicht überzeugen. Das private Affektionsinteresse überwiegt.

FG Hamburg, 2 K 116/18

Mehr Glück hatte eine GmbH, die einen Ferrari California für 182.900 € kaufte. Auch bei einem Luxussportwagen und einer im Anschaffungsjahr Verluste produzierenden Firma kann ein betriebliches Interesse gegeben sein. Die Projektentwicklungsgesellschaft für Energieerzeugung aus regenerativen Quellen stellte das Auto dem Geschäftsführer zur Verfügung, der damit zu Netzwerktreffen fuhr und dort Kooperationspartner aquirieren wollte. Auch potentielle Investoren wurden mit dem Ferrari besucht. Landwirte, von denen Land gepachtet werden sollte, besuchte der Geschäftsmann übrigens lieber mit einem VW Tiguan.

FG Hamburg, 3 K 96/17

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