Beschwerde gegen Versagung der Einsicht in Messdaten

Die Beschwerde gegen eine amtsgerichtliche Entscheidung, Einsicht in Messdaten nicht zu gewähren, ist zulässig, aber unbegründet hinsichtlich aller Unterlagen, die nicht Gegenstand der Verfahrensakte sind.

LG Würzburg, 1 Qs 155/18

Anders entschied das LG München, das eine Beschwerde gegen die Entscheidung über die Nichtüberlassung von Rohmessdaten für unzulässig hielt.

LG München II, 2 Qs 33/18

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert