Der Antragstellerin wurde der Betrieb ihres vom Abgasskandal betroffenen PKW untersagt, die sofortige Vollziehung angeordnet. Sie hatte das Update nicht aufspielen lassen. Hiergegen ging sie mit Erfolg vor.
Eine Betriebsuntersagung mit Anordnung der sofortigen Vollziehung aus diesem Grund muss erheblich begründet werden. Die Dringlichkeit ergibt sich nicht aus erhöhten Stickoxid-Emissionen, dies ist nicht so gravierend wie beispielsweise eine Gefährdung der Verkehrssicherheit. Es muss eine Gesamtschau erfolgen, der PKW der Antragstellerin fiel unter Euro 5, ob auch gegen Euro 4 – Fahrzeuge vorgegangen wurde, ist nicht bekannt. Auch muss sich die Behörde mit technischen Problemen beim Aufspielen des Updates befassen.
Eine derartige Untersagung ist zwar nicht ausgeschlossen, aber die Behörde muss nunmehr der Frage nachgehen, dass das Update auch unter Manipulationsverdacht steht. Auch befürwortet mittlerweile die Bundesregierung eine Anhebung der Grenzwerte. Es kommen auch örtlich begrenzte Fahrverbote als milderes Mittel in Betracht. Letztendlich ist die Behörde auch nicht (unbeabsichtigter) Sachwalter privater Interessen der Fahrzeughersteller an der Durchsetzung des Updates.
VG Saarlouis, 5 L 1832/18