Der Unfallverursacher muss regelmäßig auch die Kosten der Beweismittelverschaffung zahlen. Hier ging es um die Kosten der Einsichtnahme in ein Überwachungsvideo.
AG München, 342 C 23638/17 able 5 Dark
Der Unfallverursacher muss regelmäßig auch die Kosten der Beweismittelverschaffung zahlen. Hier ging es um die Kosten der Einsichtnahme in ein Überwachungsvideo.
AG München, 342 C 23638/17 able 5 Dark