Wer gelegentlich Cannabis konsumiert und erstmalig unter Cannabis-Einfluss (ab 1 ng/ml) Auto fährt, muss zur Klärung der Fahreignung zur MPU. Die unmittelbare Entziehung der Fahrerlaubnis ist nicht ohne diese Prüfung möglich.
BVerwG 3 C 13.17
Wer gelegentlich Cannabis konsumiert und erstmalig unter Cannabis-Einfluss (ab 1 ng/ml) Auto fährt, muss zur Klärung der Fahreignung zur MPU. Die unmittelbare Entziehung der Fahrerlaubnis ist nicht ohne diese Prüfung möglich.
BVerwG 3 C 13.17