Cannabis und Führerschein

Wer gelegentlich Cannabis konsumiert und erstmalig unter Cannabis-Einfluss (ab 1 ng/ml) Auto fährt, muss zur Klärung der Fahreignung zur MPU. Die unmittelbare Entziehung der Fahrerlaubnis ist nicht ohne diese Prüfung möglich.

BVerwG 3 C 13.17

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