Umfang des Akteneinsichtsrechts in Potsdam

Die Verteidigung bekommt bei einer Ordnungswidrigkeit alle Messdaten des Tattages (Messreihe) sowie den Beschilderungsplan zur Verfügung gestellt. Das Informations- und Einsichtsrecht der Verteidigung geht insoweit weiter als die Amtsaufklärung des Gerichts. Allerdings bekommt ein Verteidiger nicht die – nicht vorhanden – „Geräteakte“.

AG Potsdam, 83 OWi 12/19

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