Nachdem zwei deutsche Staatsanwaltschaften europäische Haftbefehle ausgestellt hatten, wurde der EuGH im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens von irischen Gerichten angerufen. Der EuGH kommt zu dem Schluss, dass deutsche Staatsanwaltschaften zwar Justizbehörden sind, das Kriterium der Unabhängigkeit aber nicht erfüllen, da sie im Rahmen des Erlasses eines europäischen Haftbefehls unmittelbar oder mittelbar Anordnungen oder Einzelweisungen seitens der Exekutive unterworfen werden können.
EuGH, C-508/18 und C 82/19
Wesentlich folgt der EuGH in seiner Entscheidung der Argumentation des Generalsanwalts. Der deutsche Richterbund hat sich bereits dafür ausgesprochen, die Weisungsbefugnis der Justizminister abzuschaffen.