Wenn eine 11-jährige bei Dunkelheit mit ihrem Waveboard eine rote Fußgängerampel überquert und es mit einem PKW (der Grün hat) zu einem Unfall kommt, haftet die 11-jährige aufgrund überwiegenden Mitverschuldens alleine. Das Gericht hatte sich allerdings von der entsprechenden Einsichtsfähigkeit des Kindes überzeugt.
OLG Celle, 14 U 5/18
Auch wenn der PKW-Fahrer nicht beweisen konnte, dass der Unfall für ihn unvermeidbar war, überwiegt der Verschuldensbeitrag des Kindes. Der Autofahrer hatte sich an die Höchstgeschwindigkeit gehalten, auch ein Verstoß gegen das Sichtfahrgebot lag nicht vor.