Wer nach 17 Jahren ohne Führerschein eine neue Fahrerlaubnis beantragt, muss u.U. die theoretische und die praktische Prüfung wiederholen. Dies gilt zumindest für die Klasse C1 (LKW bis 7,5t). Fahrpraxis auf privatem Gelände und mit dem PKW nach der Wiedererteilung ein Jahr zuvor sind nicht ausreichend, um den Erhalt der Kenntnisse und Fähigkeiten zu dokumentieren.
VG Neustadt (Weinstraße), 1 K 1113/17.NW
Hier war der Bestandsschutz des alten Führerscheins Klasse 3 bzgl. der LKW bis 7,5t nach einer Entziehung wegen Trunkenheit erloschen. Es muss die Prüfung also erneut absolviert werden.