Kein „unendliches“ Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistung

Wenn ein Vertrag über Finanzdienstleistungen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung abgeschlossen wurde, konnte der Verbraucher bisher quasi ewig den Widerruf ausüben. Nunmehr entschied der EuGH, dass auch im Fernabsatz ein Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt wird.

EuGH, C-143/18

Im vorliegenden Fall sollte ein Darlehensvertrag fast 9 Jahre nach seinem Abschluss widerrufen werden.

Dieser Beitrag wurde unter Bankrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert