Rotlichtüberwachung mit ungeeichtem Messgerät

Überwacht die Polizei die Dauer der Rotlichtphase nicht mit einer geeichten Stoppuhr, sondern – wie hier – mit der ungeeichten Stoppuhr eines Mobiltelefones, ist die Messung nicht unverwertbar. Es ist aber ein höherer Toleranzwert in Abzug zu bringen, bei dem mögliche Fehlerquellen berücksichtigt werden. Erfolgt die Zeitmessung mit einer ungeeichten Stoppuhr, ist über die Berücksichtigung etwaiger Gangungenauigkeiten (Verkehrsfehlergrenze) ein weiterer Toleranzabzug von 0,3 Sekunden erforderlich.

BayObOLG, 201 ObOWi 238/19

Die Dauer der Rotlichtphase ist wichtig. Zeigt die Ampel bis zu 1 Sekunde rot an, handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß. Liegt die Dauer der Rotzeit schon darüber, handelt es sich um einen sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoße, die Regelbuße ist deutlich höher und es droht ein Fahrverbot.

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