Bereits im Juli hatte das Gericht in einem Eilverfahren festgestellt, dass das Streckenradar auf der B6 bei Laatzen wieder betrieben werden darf. In den nachfolgenden Hauptsacheverfahren entschied das Gericht jetzt ebenso. Messungen mittels Abschnittskontrolle sind zulässig.
OVG Lüneburg, 12 LC 79/19
Pressemitteilungen zufolge wurde die Anlage heute wieder scharf geschaltet.