Rennen mit sich selbst verfassungsgemäß?

Anders als das KG Berlin hat das AG Villingen – Schwenningen erhebliche Bedenken, ob die neue Strafvorschrift des § 315d I Nr.3 StGB verfassungsgemäß ist. Das Gericht sieht Probleme hinsichtlich der Bestimmtheit der neuen Strafvorschrift und hat ein Verfahren ausgesetzt und diese Frage dem Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 I GG vorgelegt.

AG Villingen – Schwenningen, 6 Ds 66 Js 980/19

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