Fahrerflucht und bedeutender Fremdschaden II

Eine weitere Entscheidung zu dem Thema, wann ein bedeutender Fremdschaden gegeben ist, bei dem einen Entzug der Fahrerlaubnis indiziert wäre. Allerdings ohne klare Grenzziehung, das Gericht sagt lediglich, dass 1.903,89 € (netto) Fremdschaden ausreichend sind, um davon ausgehen zu können, dass der Führerschein zu entziehen ist.

BayObLG, 204 StR 204/19

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