Fahrverbot wegen beharrlichem Pflichtenverstoß auch nach Handy-Nutzung

Liegen mehrere Voreintragungen in Flensburg vor, kann auch bei einem erstmaligen Handy – Verstoß ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtenverletzung verhängt werden. Eine einschlägige Voreintragung (auch Handy – Verstoß) ist nicht notwendig. Die Gefährlichkeit der Handy-Nutzung ist gleich zu setzen mit anderen Verstößen , die zu einem Fahrverbot führen (Geschwindigkeits- oder Abstandsverstoß).

BayObLG, 202 ObOWi 96/19

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