Liegen mehrere Voreintragungen in Flensburg vor, kann auch bei einem erstmaligen Handy – Verstoß ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtenverletzung verhängt werden. Eine einschlägige Voreintragung (auch Handy – Verstoß) ist nicht notwendig. Die Gefährlichkeit der Handy-Nutzung ist gleich zu setzen mit anderen Verstößen , die zu einem Fahrverbot führen (Geschwindigkeits- oder Abstandsverstoß).
BayObLG, 202 ObOWi 96/19