Bei einer Unfallflucht kann die Fahrerlaubnis entzogen, wenn der Täter weiß, dass bei dem Unfall an einer fremden Sache ein bedeutender Schaden entstanden ist. In letzter Zeit kam es zu verschiedenen Urteilen, in denen die Grenze des bedeutenden Schadens hoch gesetzt wurde. Dies ging zum Teil bis zu einer Wertgrenze von 2.500 €. Dem tritt das LG Darmstadt in einer Entscheidung über eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (bis zum tatsächlichen Strafurteil) entgegen. Es bleibt bei der bisherigen Wertgrenze von 1.300 €, eine Anpassung an die gestiegenen Reparaturkosten ist nicht veranlasst.
LG Darmstadt, 3 Qs 57/20
Angesichts der steigenden Kosten von Fahrzeugreparaturen sicherlich eine kritisch zu wertende Entscheidung.