Das Polizeipräsidium Rheinpfalz hat der Verteidigerin des Betroffenen die digitalen Falldaten der gesamten Messreihe mit Statistikdatei (Logdatei) und Case-List, die im Rahmen der letzten Eichung bei Testmessungen aufgezeichneten Rohmessdaten/Signalverläufe, die vorhandenen Wartungs-, Instandsetzungs- und Eichunterlagen zur Messanlage mit Gerätebegleitkarte, das Wartungsbuch bzw. vorhandene Unterlagen zu Wartungen, Defekten, Reparaturen, Störungen an der WVZ-Anlage, die Protokolldateien der WVZ-Anlage in digitaler Form, Siemens- und RUSPLogs sowie den Beschilderungsplan und die verkehrsrechtliche Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung – soweit existent – zur Verfügung zu stellen.
Das Polizeipräsidium Rheinpfalz hat der Verteidigerin des Betroffenen Auskunft über Hersteller und Modell der verwendeten WVZ-Anlage sowie über das Alter der Leuchtmittel und deren letzter Reinigung zu erteilen.
AG Landau, 1 OWi 483/19