Vorschnell Corona-Hilfen beantragt?

Viele Bürger haben, als die entsprechenden Anträge online verfügbar waren, sofort Anträge auf Hilfeleistung gestellt. Einerseits, weil die Sorge bestand, dass möglicherweise die verfügbaren Mittel schnell erschöpft sind. Andererseits auch, weil viele Bürger einfach froh waren, überhaupt Zugang zu den entsprechenden online-Portal zu erhalten. Und sicherlich auch einige, weil sie dachten, es gibt ohne besondere Gründe Geld vom Staat. Eine letzte Gruppe wird auch einfach versucht haben, sich zu bereichern.

In den entsprechenden Anträgen gibt es mehr oder weniger umfangreiche Pflichten zur Angabe der Gründe, die zu der Krise (verursacht durch Corona!) geführt haben. Auch muss regelmäßig dargelegt werden, dass die aktuelle Krise des jeweiligen Unternehmens auf obige Situation zurückzuführen ist und nicht schon lange vorher bestanden hat. In einigen Vordrucken ist auch vorgesehen, dass keine weiteren Mittel (auch private Mittel) zur Verfügung stehen, um Schwierigkeiten aufgrund der Krise zu überwinden. Regelmäßig sind die entsprechenden Angaben auch an Eides statt zu versichern.

Wer hier nicht sorgfältig genug war oder sogar bewusst unvollständige oder wahrheitswidrige Angaben gemacht hat, begeht mehrere Straftaten.

Es kommt ein Subventionsbetrug nach § 264 StGB in Betracht. Hierbei kommt es übrigens nicht darauf an, dass auch eine entsprechende Auszahlung erfolgt, allein die Angabe falscher Tatsachen ist ausreichend. Die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt wird nach § 156 StGB bestraft.

In beiden Fällen kann auf Geld- oder sogar Freiheitsstrafe erkannt werden.

Auch wenn die entsprechenden Handlungen mittlerweile abgeschlossen sind, insofern also ein strafbefreiender Rücktritt nicht mehr in Betracht kommt, kann man hier aber noch durch tätige Reue sicherlich auf einen positiven Ausgang eines eventuell später nachfolgenden Strafverfahrens offen.

Daneben bleibt natürlich eine Rückzahlungspflicht für die erhaltenen Gelder bestehen.

Geradezu typisch scheint zu sein, dass aufgrund der derzeitigen Situation eine wirtschaftlich schwierige Lage entstehen wird. Bei vielen Geschäften trat die wirtschaftlich schwierige Lage nicht sofort ein, sondern wird erst zukünftig (aber sicher vorhersehbar) entstehen. Ob hierbei eine entsprechende Ergänzung der Anträge ausreichend ist, erscheint zwar zweifelhaft, dürfte aber auch hier zu einer deutlich milderen Bewertung durch die Verfolgungsbehörden führen.

Wer also einen entsprechenden Antrag bereits abgegeben hat, sollte diesen nochmals inhaltlich auf die Richtigkeit der Angaben überprüfen. Werden dabei Fehler festgestellt, sollten Sie sofort einen Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen.

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