Was bedeutet Schrittgeschwindigkeit?

Die derzeitige Uneinheitlichkeit in der obergerichtlichen Rechtsprechung, nach der Schrittgeschwindigkeit teilweise mit 7 km/h, teilweise aber auch 10 km/h angenommen wird, führt unabhängig von der Kenntnis des Betroffenen über die jeweiligen Entscheidungen dazu, dass ein Verstoß erst bei Überschreitung des Wertes von 10 km/h angenommen werden kann, solange es keine klärende Entscheidung des BGH oder aber eine gesetzliche Klarstellung gibt.

Der Begriff „Schrittgeschwindigkeit“ ist trotz der verschiedenen Urteile bestimmt genug.

OLG Hamm, 1 RBs 220/19

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