Beim Poliscan M1HP liegt nach der Bauartzulassung der Mess- und Anzeigebereich bloß bis 250 km/h. Darüber wird >250 km/h angezeigt. Und so war es hier.
Das Gericht nimmt an, dass das Verfahren dann nicht mehr als standardisiert angesehen werden kann und nimmt einen größeren Toleranzabzug (analog dem Nachfahren) von 20% vor. Dieser wird vom maximal ermittelten Wer von 250 km/h abgezogen. Es verblieben also „nur noch“ 200 km/h.
Fahrlässigkeit durch Unachtsamkeit ließ sich nicht widerlegen, die Geldbuße blieb also bei 600 €. Besondere Umstände ergaben eine Reduzierung des Regelfahrverbotes auf 2 Monate.
AG Karlsruhe, 6 OWi 260 Js 35873/19