Das OLG Frankfurt hat 2018 erstmals damit begonnen, Schmerzensgeldtag taggenau (unter Bezug auf den Lohn) zu berechnen. Prinzipiell bestätigt das OLG seine Rechtsprechung. Zunächst ermittelt es ein angemessenes Schmerzensgeld und führt dann anhand der taggenauen Bewertung eine Plausibilitätskontrolle durch. Die Berechnung wurde weiterentwickelt, das OLG geht nunmehr von 150 €/Tag auf der Intensivstation, 100 €/Tag auf der Normalstation, 60 €/Tag in der Reha-Klinik und 40 €/Tag bei 100 % GdB aus.
Da die Geschädigte dauerhaft zu 100 % schwerbehindert bleiben wird, ermittelt das Gericht dann die zu erwartende durchschnittliche Rest-Lebenserwartung. Das Gericht hatte zunächst ein Schmerzensgeld von 160.000 € angenommen, nach der vorgenannten Berechnungsweise kam es auf 164.564 €, dieser Betrag wurde abgerundet auf die vorgenannten 160.000 €.
OLG Frankfurt, 22 U 244/19
Anders als in dem Urteil aus dem Jahr 2018 berechnet das OLG Frankfurt nunmehr das Schmerzensgeld nicht mehr taggenau, die taggenaue Berechnung wird aber für eine Plausibilitätskontrolle zur Berücksichtigung von Dauerschäden genutzt.