Lassen sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des vom persönlichen Erscheinen entbundenen Betroffenen nicht erkennen, ist das Gericht auch unter Aufklärungsgesichtspunkten nicht zur weiteren Aufklärung gehalten, auch wenn es eine Geldbuße über 250 € verhängen will. In diesem Fall obliegt es dem Betroffenen, entsprechend vorzutragen. Dies gilt zumindest bei einer Verurteilung zur Regelbuße.
Auch wird darauf hingewiesen, dass mehrere Verkehrsverstöße, die auf einer ununterbrochenen Fahrt begangen werden, als mehrere Taten zu bewerten sind. Dies gilt zumindest für fahrlässige Taten. Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen können eine einheitliche Tat darstellen, wenn sie in enge örtlichem und zeitlichem Zusammenhang erfolgen, auch bei wechselnden Höchstgeschwindigkeiten.
KG Berlin, 3 Ws (B) 49/20