Erwerb eines PKW mit Software-Update

Der Erwerb eines mit dem Motor EA 189 ausgerüsteten Fahrzeugs rechtfertigt grundsätzlich keine deliktischen Schadensersatzansprüche mehr, wenn der Erwerb erfolgte, nachdem das Software-Update aufgespielt worden ist.

OLG Frankfurt, 17  U 583/19

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht, Zivilrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert