Der Erwerb eines mit dem Motor EA 189 ausgerüsteten Fahrzeugs rechtfertigt grundsätzlich keine deliktischen Schadensersatzansprüche mehr, wenn der Erwerb erfolgte, nachdem das Software-Update aufgespielt worden ist.
OLG Frankfurt, 17 U 583/19
Der Erwerb eines mit dem Motor EA 189 ausgerüsteten Fahrzeugs rechtfertigt grundsätzlich keine deliktischen Schadensersatzansprüche mehr, wenn der Erwerb erfolgte, nachdem das Software-Update aufgespielt worden ist.
OLG Frankfurt, 17 U 583/19