Wenn ein Verkehrsteilnehmer 8 Punkte in Flensburg erreicht, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Werden hierbei allerdings Zuwiderhandlungen berücksichtigt, gegen die er Wiedereinsetzung in die Frist für einen Einspruch erhalten und Einspruch eingelegt hat, so entfallen die Voraussetzungen für die Berücksichtigung dieser Taten rückwirkend.
OVG Lüneburg, 12 LB 64/20