Es verletzt weder den Anspruch auf ein faires Verfahren noch auf eine effektive Verteidigung, wenn das Ergebnis eines standardisierten Messverfahrens nachträglich nicht anhand gespeicherter Daten überprüfbar ist.
OLG Jena, 1 OLG 171 SsRs 195/19
Es verletzt weder den Anspruch auf ein faires Verfahren noch auf eine effektive Verteidigung, wenn das Ergebnis eines standardisierten Messverfahrens nachträglich nicht anhand gespeicherter Daten überprüfbar ist.
OLG Jena, 1 OLG 171 SsRs 195/19