Überprüfbarkeit des standardisierten Messverfahrens

Es verletzt weder den Anspruch auf ein faires Verfahren noch auf eine effektive Verteidigung, wenn das Ergebnis eines standardisierten Messverfahrens nachträglich nicht anhand gespeicherter Daten überprüfbar ist.

OLG Jena, 1 OLG 171 SsRs 195/19

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