Verdoppelung der Fahrverbotsdauer

Wenn gleichzeitig 2 Tatbestände verwirklicht werden, die jeweils für sich genommen ein Fahrverbot von 1 Monat als Regelbuße nach sich ziehen, kann nicht pauschal das Fahrverbot auf 2 Monate verdoppelt werden. Eine Erhöhung kommt aber in Betracht, wenn gewichtige, gegen den Betroffenen sprechende Umstände vorliegen, insbesondere wenn der Betroffene durch ein Fahrverbot von nur 1 Monat nicht ausreichend ermahnt und zum regelkonformen Fahrverhalten angeleitet wird. Diese Gründe sind im Urteil darzulegen.

KG Berlin, 3 Es (B) 225/20

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