Schaden durch Wildtiere

Wildtierschäden an der eigenen Immobilie sind nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Hier hatte ein Biber aus dem benachbarten Naturschutzgebiet eine Terrasse untergraben, die Eigentümer wollten die Beseitigungskosten absetzen. Geht aber nicht.

BFH, VI R 42/18

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